Förderberatung des Bundes · Frist: 2029-09-01
Änderung der Richtlinie - Anwendungen in der zivilen Sicherheit
Die Richtlinie betrifft die Förderung von Projekten zu Anwendungen in der zivilen Sicherheit im Rahmen des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit – Gemeinsam für ein sicheres Leben in einer resilienten Gesellschaft“ der Bundesregierung.
Worum geht es?
Die Richtlinie betrifft die Förderung von Projekten zu Anwendungen in der zivilen Sicherheit im Rahmen des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit – Gemeinsam für ein sicheres Leben in einer resilienten Gesellschaft“ der Bundesregierung.
Wer kann sich bewerben?
Projektskizzen sind eindeutig dem „Modul Anwender“ oder dem „Modul Unternehmen“ zuzuordnen. Weitere formale Angaben dazu, wer antragsberechtigt ist, sind in der verfügbaren Quelle nicht spezifiziert.
Förderbedingungen
Angaben zu Förderhöhe, Förderquote, Projektdauer, Kofinanzierung und Overhead sind in der verfügbaren Quelle nicht enthalten.
Antrag & Verfahren
Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren mit Einreichung von Projektskizzen. Einreichungsstichtage sind jeweils der 1. März und der 1. September eines Jahres; der letzte genannte Stichtag ist der 1. September 2029. Die Bekanntmachung ist über die Förderberatung des Bundes beziehungsweise das zuständige Ministeriums abrufbar.
Themen und Schlagwörter
Zivile Sicherheit, Sicherheitsforschung, resiliente Gesellschaft, künstliche Intelligenz, Anwendungen sowie die Module „Anwender“ und „Unternehmen“.
Hinweis zur Datenqualität
Die verfügbare Quelle enthält keine Angaben zu Förderhöhe, Förderquote, Projektdauer oder vollständiger formaler Antragsberechtigung.