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BMBF · Frist: 2027-03-15

Änderung der Richtlinie "GO-Bio next"

Die Richtlinie „GO-Bio next“ stärkt das Gründungsgeschehen in den Lebenswissenschaften. Es handelt sich um eine Änderung der Richtlinie.

Worum geht es?

Die Richtlinie „GO-Bio next“ stärkt das Gründungsgeschehen in den Lebenswissenschaften. Es handelt sich um eine Änderung der Richtlinie.

Wer kann sich bewerben?

Die verfügbaren Quellen nennen keine konkreten antragsberechtigten Personen oder Organisationen.

Förderbedingungen

Angaben zu Förderhöhe, Förderquote, Förderdauer, Kofinanzierung und Overhead sind in den verfügbaren Quellen nicht spezifiziert.

Antrag & Verfahren

Als konkrete Frist ist der 15.03.2027 angegeben. Weitere Angaben zu Verfahrensstufen oder zum Antragsweg sind in den verfügbaren Quellen nicht spezifiziert.

Themen und Schlagwörter

Lebenswissenschaften, Gründungsgeschehen und GO-Bio next; Förderbekanntmachung des BMBF für gründungsbezogene Vorhaben.

  • GO-Bio next
  • Lebenswissenschaften
  • Gründung
  • Start-up
  • Biotechnologie
  • BMBF
  • lebenswissenschaften
  • gründungsförderung

Hinweis zur Datenqualität

Die verfügbaren Angaben enthalten keine detaillierten Informationen zu Antragstellenden, Förderbedingungen, Laufzeit oder Antragsverfahren.