Zur Übersicht
Zurück zur Übersicht

Bundesministerium fuer Forschung, Technologie und Raumfahrt · Frist: Nicht angegeben

Änderung der Richtlinie zur Förderung der Konzeptphase sowie der Aufbau- und Vernetzungsphase im Förderkonzept Medizininformatik

Änderung der Richtlinie zur Förderung der Konzeptphase sowie der Aufbau- und Vernetzungsphase im Förderkonzept Medizininformatik

Worum geht es?

Änderung der Richtlinie zur Förderung der Konzeptphase sowie der Aufbau- und Vernetzungsphase im Förderkonzept Medizininformatik

Wer kann sich bewerben?

Die Richtlinie betrifft die Förderung der Konzeptphase sowie der Aufbau- und Vernetzungsphase im Förderkonzept Medizininformatik. Der konkrete Kreis der antragsberechtigten Organisationen, Antragsfristen und Förderbedingungen ist im vorliegenden Auszug nicht vollständig angegeben. Für wirtschaftliche Tätigkeiten gelten beihilferechtliche Vorgaben nach der AGVO; genannt werden unter anderem Unternehmen, Forschungsvorhaben sowie Innovationsbeihilfen für KMU.

Förderbedingungen

Als Fördersumme ist angegeben: Maximalbeträge pro Unternehmen und Vorhaben: 55 Mio. Euro für Grundlagenforschung, 35 Mio. Euro für industrielle Forschung, 25 Mio. Euro für experimentelle Entwicklung und 10 Mio. Euro für Innovationsbeihilfen für KMU..

Antrag & Verfahren

Eine konkrete Frist ist in den verfügbaren Informationen nicht angegeben. Für die konkrete Einreichung und formale Anforderungen ist die Originalausschreibung maßgeblich.

Themen und Schlagwörter

Relevante Themen und Schlagwörter sind unter anderem: Medizininformatik, Gesundheitsforschung, digitale Gesundheit, Konzeptphase, Aufbauphase, Vernetzungsphase, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Grundlagenforschung.

  • Medizininformatik
  • Gesundheitsforschung
  • digitale Gesundheit
  • Konzeptphase
  • Aufbauphase
  • Vernetzungsphase
  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
  • Grundlagenforschung
  • industrielle Forschung
  • experimentelle Entwicklung
  • KMU
  • AGVO

Hinweis zur Datenqualität

Bitte prüfen Sie alle Angaben vor einer Antragstellung anhand der Originalausschreibung. Informationen können unvollständig, veraltet oder fehlerhaft sein.