Bundesministerium fuer Forschung, Technologie und Raumfahrt · Frist: Nicht angegeben
Änderung der Richtlinie zur Förderung eines „Nationalen Forschungsnetzes zoonotische Infektionskrankheiten"
Änderung der Richtlinie zur Förderung eines „Nationalen Forschungsnetzes zoonotische Infektionskrankheiten"
Worum geht es?
Änderung der Richtlinie zur Förderung eines „Nationalen Forschungsnetzes zoonotische Infektionskrankheiten"
Wer kann sich bewerben?
Die Bekanntmachung ändert eine bestehende Richtlinie zur Förderung eines Nationalen Forschungsnetzes für zoonotische Infektionskrankheiten. Die Förderung erfolgt als Zuschuss nach den beihilferechtlichen Vorgaben der AGVO; konkrete Antragsteller, Antragsfristen, Förderquoten und Projektdauern sind im vorliegenden Auszug nicht eindeutig angegeben. Die Richtlinie ist bis zum 30. Juni 2027 befristet, mit möglichen Verlängerungen gemäß den genannten Bedingungen, höchstens bis zum 31. Dezember 2029.
Förderbedingungen
Als Fördersumme ist angegeben: Maximalbeträge nach AGVO: 55 Mio. Euro für Grundlagenforschung, 35 Mio. Euro für industrielle Forschung, 25 Mio. Euro für experimentelle Entwicklung und 10 Mio. Euro für Innovationsbeihilfen für KMU; diese Beträge sind Anmeldeschwellen und nicht zwingend die Fördersumme..
Antrag & Verfahren
Eine konkrete Frist ist in den verfügbaren Informationen nicht angegeben. Für die konkrete Einreichung und formale Anforderungen ist die Originalausschreibung maßgeblich.
Themen und Schlagwörter
Relevante Themen und Schlagwörter sind unter anderem: zoonotische Infektionskrankheiten, Infektionskrankheiten, Gesundheitsforschung, Nationales Forschungsnetz, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung.
Hinweis zur Datenqualität
Bitte prüfen Sie alle Angaben vor einer Antragstellung anhand der Originalausschreibung. Informationen können unvollständig, veraltet oder fehlerhaft sein.