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Bundesministerium fuer Forschung, Technologie und Raumfahrt · Frist: Nicht angegeben

Änderung der Richtlinie zur Förderung interdisziplinärer Forschungsverbünde zu muskuloskelettalen Erkrankungen

Änderung der Richtlinie zur Förderung interdisziplinärer Forschungsverbünde zu muskuloskelettalen Erkrankungen

Worum geht es?

Änderung der Richtlinie zur Förderung interdisziplinärer Forschungsverbünde zu muskuloskelettalen Erkrankungen

Wer kann sich bewerben?

Die Richtlinie betrifft interdisziplinäre Forschungsverbünde zu muskuloskelettalen Erkrankungen. Der vorliegende Auszug nennt keine vollständigen formalen Antragsberechtigungen oder Fristen. Für wirtschaftliche Tätigkeiten gelten die beihilferechtlichen Vorgaben der AGVO; genannt werden Unternehmen sowie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in Grundlagenforschung, industrieller Forschung und experimenteller Entwicklung.

Förderbedingungen

Als Fördersumme ist angegeben: Maximalbeträge nach AGVO: 55 Mio. Euro für Grundlagenforschung, 35 Mio. Euro für industrielle Forschung, 25 Mio. Euro für experimentelle Entwicklung und 10 Mio. Euro für Innovationsbeihilfen für KMU; diese Beträge stellen beihilferechtliche Obergrenzen dar..

Antrag & Verfahren

Eine konkrete Frist ist in den verfügbaren Informationen nicht angegeben. Für die konkrete Einreichung und formale Anforderungen ist die Originalausschreibung maßgeblich.

Themen und Schlagwörter

Relevante Themen und Schlagwörter sind unter anderem: Gesundheitsforschung, muskuloskelettale Erkrankungen, interdisziplinärer Forschungsverbund, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung, AGVO.

  • Gesundheitsforschung
  • muskuloskelettale Erkrankungen
  • interdisziplinärer Forschungsverbund
  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
  • Grundlagenforschung
  • industrielle Forschung
  • experimentelle Entwicklung
  • AGVO
  • KMU
  • Medizinforschung
  • gesundheitsforschung
  • muskuloskelettale erkrankungen

Hinweis zur Datenqualität

Bitte prüfen Sie alle Angaben vor einer Antragstellung anhand der Originalausschreibung. Informationen können unvollständig, veraltet oder fehlerhaft sein.