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Bundesministerium fuer Forschung, Technologie und Raumfahrt · Frist: Nicht angegeben

Änderung der Richtlinie zur Förderung klinischer Studien

Änderung der Richtlinie zur Förderung klinischer Studien

Worum geht es?

Änderung der Richtlinie zur Förderung klinischer Studien

Wer kann sich bewerben?

Die Bekanntmachung ändert eine Förderrichtlinie für klinische Studien. Der Bund gewährt Zuwendungen nach Maßgabe der Richtlinie, der §§ 23 und 44 BHO sowie der beihilferechtlichen Vorgaben der AGVO. Konkrete Antragstellergruppen und ein aktueller Antragstermin sind im Paket nicht eindeutig angegeben; die beihilferechtliche Anlage bezieht sich insbesondere auf Unternehmen und wirtschaftliche Tätigkeiten.

Förderbedingungen

Als Fördersumme ist angegeben: Maximalbeträge pro Unternehmen und Vorhaben: 55 Millionen Euro für Grundlagenforschung, 35 Millionen Euro für industrielle Forschung, 25 Millionen Euro für experimentelle Entwicklung und 10 Millionen Euro für Innovationsbeihilfen für KMU..

Antrag & Verfahren

Eine konkrete Frist ist in den verfügbaren Informationen nicht angegeben. Für die konkrete Einreichung und formale Anforderungen ist die Originalausschreibung maßgeblich.

Themen und Schlagwörter

Relevante Themen und Schlagwörter sind unter anderem: klinische Studien, Gesundheitsforschung, medizinische Forschung, Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung, Medizintechnik, AGVO.

  • klinische Studien
  • Gesundheitsforschung
  • medizinische Forschung
  • Grundlagenforschung
  • industrielle Forschung
  • experimentelle Entwicklung
  • Medizintechnik
  • AGVO
  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
  • KMU
  • gesundheitsforschung
  • klinische studien

Hinweis zur Datenqualität

Bitte prüfen Sie alle Angaben vor einer Antragstellung anhand der Originalausschreibung. Informationen können unvollständig, veraltet oder fehlerhaft sein.