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Bundesministerium fuer Forschung, Technologie und Raumfahrt · Frist: Nicht angegeben

Änderung der Richtlinie zur Förderung translationsorientierter Verbundvorhaben im Bereich der Seltenen Erkrankungen

Änderung der Richtlinie zur Förderung translationsorientierter Verbundvorhaben im Bereich der Seltenen Erkrankungen

Worum geht es?

Änderung der Richtlinie zur Förderung translationsorientierter Verbundvorhaben im Bereich der Seltenen Erkrankungen

Wer kann sich bewerben?

Die Richtlinie betrifft translationsorientierte Verbundvorhaben im Bereich der seltenen Erkrankungen. Der konkrete Antragstellerkreis und die Antragsfristen sind im vorliegenden Packet nicht eindeutig angegeben. Für wirtschaftliche Tätigkeiten gelten die beihilferechtlichen Voraussetzungen und Ausschlussgründe der AGVO; die Förderung erfolgt als Zuschuss.

Förderbedingungen

Als Fördersumme ist angegeben: Maximalbeträge nach AGVO: 55 Mio. Euro für Grundlagenforschung, 35 Mio. Euro für industrielle Forschung, 25 Mio. Euro für experimentelle Entwicklung und 10 Mio. Euro für Innovationsbeihilfen für KMU pro Unternehmen und Vorhaben..

Antrag & Verfahren

Eine konkrete Frist ist in den verfügbaren Informationen nicht angegeben. Für die konkrete Einreichung und formale Anforderungen ist die Originalausschreibung maßgeblich.

Themen und Schlagwörter

Relevante Themen und Schlagwörter sind unter anderem: Seltene Erkrankungen, translationsorientierte Verbundvorhaben, Gesundheitsforschung, Genetik, translationale Forschung, Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung.

  • Seltene Erkrankungen
  • translationsorientierte Verbundvorhaben
  • Gesundheitsforschung
  • Genetik
  • translationale Forschung
  • Grundlagenforschung
  • industrielle Forschung
  • experimentelle Entwicklung
  • AGVO
  • Zuschuss
  • gesundheitsforschung
  • seltene erkrankungen

Hinweis zur Datenqualität

Bitte prüfen Sie alle Angaben vor einer Antragstellung anhand der Originalausschreibung. Informationen können unvollständig, veraltet oder fehlerhaft sein.