Bundesministerium fuer Forschung, Technologie und Raumfahrt · Frist: Nicht angegeben
Änderung der Richtlinie zur Förderung von „Forschungskernen für Massenspektrometrie in der Systemmedizin“
Änderung der Richtlinie zur Förderung von „Forschungskernen für Massenspektrometrie in der Systemmedizin“
Worum geht es?
Änderung der Richtlinie zur Förderung von „Forschungskernen für Massenspektrometrie in der Systemmedizin“
Wer kann sich bewerben?
Die Richtlinie betrifft Forschungskerne für Massenspektrometrie in der Systemmedizin. Die konkrete Antragstellerberechtigung, Förderquoten und Antragsfristen sind im vorliegenden Auszug nicht eindeutig angegeben. Für wirtschaftliche Tätigkeiten gelten die Voraussetzungen und Beihilfeintensitäten der AGVO; genannt werden Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung.
Förderbedingungen
Als Fördersumme ist angegeben: Zuschüsse; beihilferechtliche Maximalbeträge von 55 Mio. Euro für Grundlagenforschung, 35 Mio. Euro für industrielle Forschung, 25 Mio. Euro für experimentelle Entwicklung und 10 Mio. Euro für Innovationsbeihilfen für KMU pro Unternehmen und Vorhaben..
Antrag & Verfahren
Eine konkrete Frist ist in den verfügbaren Informationen nicht angegeben. Für die konkrete Einreichung und formale Anforderungen ist die Originalausschreibung maßgeblich.
Themen und Schlagwörter
Relevante Themen und Schlagwörter sind unter anderem: Massenspektrometrie, Systemmedizin, Gesundheitsforschung, Forschungskerne, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung.
Hinweis zur Datenqualität
Bitte prüfen Sie alle Angaben vor einer Antragstellung anhand der Originalausschreibung. Informationen können unvollständig, veraltet oder fehlerhaft sein.