Bundesministerium fuer Forschung, Technologie und Raumfahrt · Frist: Nicht angegeben
Änderung der Richtlinie zur Förderung von Forschungsverbünden zu Verhaltensstörungen im Zusammenhang mit Gewalt, Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch in Kindheit und Jugend
Änderung der Richtlinie zur Förderung von Forschungsverbünden zu Verhaltensstörungen im Zusammenhang mit Gewalt, Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch in Kindheit und Jugend
Worum geht es?
Änderung der Richtlinie zur Förderung von Forschungsverbünden zu Verhaltensstörungen im Zusammenhang mit Gewalt, Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch in Kindheit und Jugend
Wer kann sich bewerben?
Die Richtlinie fördert Forschungsverbünde zu Verhaltensstörungen im Zusammenhang mit Gewalt, Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch in Kindheit und Jugend. Der Antragstellerkreis und konkrete Antragsfristen sind im vorliegenden Auszug nicht eindeutig angegeben. Für wirtschaftliche Tätigkeiten gelten die beihilferechtlichen Vorgaben der AGVO; genannt werden insbesondere Unternehmen sowie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.
Förderbedingungen
Als Fördersumme ist angegeben: Maximalbeträge gemäß AGVO: 55 Millionen Euro für Grundlagenforschung, 35 Millionen Euro für industrielle Forschung, 25 Millionen Euro für experimentelle Entwicklung, 10 Millionen Euro für Innovationsbeihilfen für KMU und 12,5 Millionen Euro für Prozess- und Organisationsinnovationen pro Unternehmen und Vorhaben..
Antrag & Verfahren
Eine konkrete Frist ist in den verfügbaren Informationen nicht angegeben. Für die konkrete Einreichung und formale Anforderungen ist die Originalausschreibung maßgeblich.
Themen und Schlagwörter
Relevante Themen und Schlagwörter sind unter anderem: Gesundheitsforschung, Verhaltensstörungen, Gewalt, Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch, Kindheit und Jugend, Forschungsverbünde.
Hinweis zur Datenqualität
Bitte prüfen Sie alle Angaben vor einer Antragstellung anhand der Originalausschreibung. Informationen können unvollständig, veraltet oder fehlerhaft sein.