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Bundesministerium fuer Forschung, Technologie und Raumfahrt · Frist: Nicht angegeben

Änderung der Richtlinie zur Förderung von Forschungsverbünden zur Kinder- und Jugendgesundheit Förderinitiative „Gesund – ein Leben lang“

Änderung der Richtlinie zur Förderung von Forschungsverbünden zur Kinder- und Jugendgesundheit Förderinitiative „Gesund – ein Leben lang“

Worum geht es?

Änderung der Richtlinie zur Förderung von Forschungsverbünden zur Kinder- und Jugendgesundheit Förderinitiative „Gesund – ein Leben lang“

Wer kann sich bewerben?

Die Richtlinie fördert Forschungsverbünde zur Kinder- und Jugendgesundheit. Der vorliegende Text nennt keine vollständigen formalen Antragsteller- oder Verbundvoraussetzungen und enthält keine aktuelle Antragsfrist. Staatliche Beihilfen können unter den Voraussetzungen der AGVO als Zuschüsse gewährt werden; für Unternehmen gelten zusätzliche beihilferechtliche Bedingungen.

Förderbedingungen

Als Fördersumme ist angegeben: Zuschüsse; beihilferechtliche Maximalbeträge von 55 Mio. Euro für Grundlagenforschung, 35 Mio. Euro für industrielle Forschung, 25 Mio. Euro für experimentelle Entwicklung und 10 Mio. Euro für Innovationsbeihilfen für KMU pro Unternehmen und Vorhaben..

Antrag & Verfahren

Eine konkrete Frist ist in den verfügbaren Informationen nicht angegeben. Für die konkrete Einreichung und formale Anforderungen ist die Originalausschreibung maßgeblich.

Themen und Schlagwörter

Relevante Themen und Schlagwörter sind unter anderem: Kinder- und Jugendgesundheit, Gesund – ein Leben lang, Forschungsverbünde, Gesundheitsforschung, medizinische Forschung, Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung.

  • Kinder- und Jugendgesundheit
  • Gesund – ein Leben lang
  • Forschungsverbünde
  • Gesundheitsforschung
  • medizinische Forschung
  • Grundlagenforschung
  • industrielle Forschung
  • experimentelle Entwicklung
  • Künstliche Intelligenz
  • AGVO
  • KMU
  • gesundheitsforschung

Hinweis zur Datenqualität

Bitte prüfen Sie alle Angaben vor einer Antragstellung anhand der Originalausschreibung. Informationen können unvollständig, veraltet oder fehlerhaft sein.