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Bundesministerium fuer Forschung, Technologie und Raumfahrt · Frist: Nicht angegeben

Änderung der Richtlinie zur Förderung von Forschungsverbünden zur Prävention von Darmkrebs in jüngeren und künftigen Generationen

Änderung der Richtlinie zur Förderung von Forschungsverbünden zur Prävention von Darmkrebs in jüngeren und künftigen Generationen

Worum geht es?

Änderung der Richtlinie zur Förderung von Forschungsverbünden zur Prävention von Darmkrebs in jüngeren und künftigen Generationen

Wer kann sich bewerben?

Die Richtlinie fördert Forschungsverbünde zur Prävention von Darmkrebs in jüngeren und künftigen Generationen. Die vorliegenden Angaben nennen keine vollständigen formalen Antragsteller- oder Verbundkriterien. Für wirtschaftliche Tätigkeiten gelten die Voraussetzungen und Beihilfeintensitäten der AGVO; genannt werden unter anderem Unternehmen sowie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.

Förderbedingungen

Als Fördersumme ist angegeben: Maximalbeträge nach AGVO: 55 Millionen Euro für Grundlagenforschung, 35 Millionen Euro für industrielle Forschung, 25 Millionen Euro für experimentelle Entwicklung und 10 Millionen Euro für Innovationsbeihilfen für KMU; diese Beträge sind beihilferechtliche Anmeldeschwellen und nicht zwingend die konkrete Fördersumme..

Antrag & Verfahren

Eine konkrete Frist ist in den verfügbaren Informationen nicht angegeben. Für die konkrete Einreichung und formale Anforderungen ist die Originalausschreibung maßgeblich.

Themen und Schlagwörter

Relevante Themen und Schlagwörter sind unter anderem: Darmkrebsprävention, Prävention, jüngere Generationen, künftige Generationen, Forschungsverbund, Gesundheitsforschung, Onkologie, Public Health.

  • Darmkrebsprävention
  • Prävention
  • jüngere Generationen
  • künftige Generationen
  • Forschungsverbund
  • Gesundheitsforschung
  • Onkologie
  • Public Health
  • Grundlagenforschung
  • industrielle Forschung
  • experimentelle Entwicklung
  • AGVO

Hinweis zur Datenqualität

Bitte prüfen Sie alle Angaben vor einer Antragstellung anhand der Originalausschreibung. Informationen können unvollständig, veraltet oder fehlerhaft sein.