Bundesministerium fuer Forschung, Technologie und Raumfahrt · Frist: Laufend
Änderung der Richtlinie zur Förderung von Forschungsverbünden zur psychischen Gesundheit geflüchteter Menschen
Änderung der Richtlinie zur Förderung von Forschungsverbünden zur psychischen Gesundheit geflüchteter Menschen
Worum geht es?
Änderung der Richtlinie zur Förderung von Forschungsverbünden zur psychischen Gesundheit geflüchteter Menschen
Wer kann sich bewerben?
Die Richtlinie fördert Forschungsverbünde zur psychischen Gesundheit geflüchteter Menschen. Die Änderung verweist auf Zuschüsse nach der AGVO und nennt Anforderungen insbesondere für Unternehmen sowie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Konkrete formale Antragsteller, Verbundanforderungen und Antragsfristen sind im Packet nicht vollständig angegeben; die Antragstellung ist daher nicht eindeutig beurteilbar.
Förderbedingungen
Als Fördersumme ist angegeben: Zuschüsse; konkrete Fördersumme und Förderquote sind im Packet nicht angegeben. Die AGVO nennt beihilferechtliche Maximalbeträge von bis zu 55 Millionen Euro pro Unternehmen und Vorhaben für Grundlagenforschung, 35 Millionen Euro für industrielle Forschung, 25 Millionen Euro für experimentelle Entwicklung, 8,25 Millionen Euro pro Studie für Durchführbarkeitsstudien und 10 Millionen Euro für Innovationsbeihilfen für KMU..
Antrag & Verfahren
Die Frist ist Laufend. Anträge können laufend möglich sein. Für die konkrete Einreichung und formale Anforderungen ist die Originalausschreibung maßgeblich.
Themen und Schlagwörter
Relevante Themen und Schlagwörter sind unter anderem: psychische Gesundheit, geflüchtete Menschen, Forschungsverbünde, Gesundheitsforschung, Psychiatrie, Public Health, Grundlagenforschung, industrielle Forschung.
Hinweis zur Datenqualität
Bitte prüfen Sie alle Angaben vor einer Antragstellung anhand der Originalausschreibung. Informationen können unvollständig, veraltet oder fehlerhaft sein.