Bundesministerium fuer Forschung, Technologie und Raumfahrt · Frist: Laufend
Änderung der Richtlinie zur Förderung von frühen klinischen Studien
Änderung der Richtlinie zur Förderung von frühen klinischen Studien
Worum geht es?
Änderung der Richtlinie zur Förderung von frühen klinischen Studien
Wer kann sich bewerben?
Förderung früher klinischer Studien im Rahmen einer Bundesförderrichtlinie. Die Zuwendungen werden als Zuschüsse gewährt; die beihilferechtlichen Voraussetzungen der AGVO müssen erfüllt sein. Die konkrete Antragsberechtigung, Förderquote und Projektdauer sind aus dem vorliegenden Packet nicht eindeutig ersichtlich. Die Richtlinie ist bis zum 30. Juni 2027 befristet, mit möglichen Verlängerungen nach den genannten Bedingungen.
Förderbedingungen
Als Fördersumme ist angegeben: Zuschüsse nach Maßgabe der Förderrichtlinie und der verfügbaren Haushaltsmittel; beihilferechtliche Höchstbeträge bis zu 55 Mio. Euro für Grundlagenforschung, 35 Mio. Euro für industrielle Forschung, 25 Mio. Euro für experimentelle Entwicklung und 10 Mio. Euro für Innovationsbeihilfen für KMU pro Unternehmen und Vorhaben..
Antrag & Verfahren
Die Frist ist Laufend. Anträge können laufend möglich sein. Für die konkrete Einreichung und formale Anforderungen ist die Originalausschreibung maßgeblich.
Themen und Schlagwörter
Relevante Themen und Schlagwörter sind unter anderem: frühe klinische Studien, klinische Forschung, Gesundheitsforschung, medizinische Forschung, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung.
Hinweis zur Datenqualität
Bitte prüfen Sie alle Angaben vor einer Antragstellung anhand der Originalausschreibung. Informationen können unvollständig, veraltet oder fehlerhaft sein.