Bundesministerium fuer Forschung, Technologie und Raumfahrt · Frist: Nicht angegeben
Änderung der Richtlinie zur Förderung von klinischer Forschung für die neue Anwendung von bereits bekannten Arzneimitteln (Repositionierung) bei Seltenen Erkrankungen
Änderung der Richtlinie zur Förderung von klinischer Forschung für die neue Anwendung von bereits bekannten Arzneimitteln (Repositionierung) bei Seltenen Erkrankungen
Worum geht es?
Änderung der Richtlinie zur Förderung von klinischer Forschung für die neue Anwendung von bereits bekannten Arzneimitteln (Repositionierung) bei Seltenen Erkrankungen
Wer kann sich bewerben?
Die Richtlinie betrifft klinische Forschung zur neuen Anwendung bereits bekannter Arzneimittel bei seltenen Erkrankungen. Die konkrete Antragstellerberechtigung, Fristen, Förderquoten und Projektdauer sind im vorliegenden Auszug nicht vollständig angegeben. Die Förderung erfolgt als Zuschuss unter beihilferechtlichen Vorgaben der AGVO; die genannte Obergrenze von 55 Millionen Euro pro Unternehmen und Vorhaben ist eine AGVO-Maximalgrenze für Grundlagenforschung und nicht notwendigerweise die reguläre Förderhöhe.
Förderbedingungen
Als Fördersumme ist angegeben: Förderung in Form von Zuschüssen; beihilfefähige Kosten und Förderquoten richten sich nach den Vorgaben der AGVO..
Antrag & Verfahren
Eine konkrete Frist ist in den verfügbaren Informationen nicht angegeben. Für die konkrete Einreichung und formale Anforderungen ist die Originalausschreibung maßgeblich.
Themen und Schlagwörter
Relevante Themen und Schlagwörter sind unter anderem: klinische Forschung, seltene Erkrankungen, Orphan Diseases, Arzneimittel-Repositionierung, bekannte Arzneimittel, Gesundheitsforschung, klinische Studie, Grundlagenforschung.
Hinweis zur Datenqualität
Bitte prüfen Sie alle Angaben vor einer Antragstellung anhand der Originalausschreibung. Informationen können unvollständig, veraltet oder fehlerhaft sein.