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Bundesministerium fuer Forschung, Technologie und Raumfahrt · Frist: Nicht angegeben

Änderung der Richtlinie zur Förderung von präklinischen konfirmatorischen Studien und systematischen Reviews

Änderung der Richtlinie zur Förderung von präklinischen konfirmatorischen Studien und systematischen Reviews

Worum geht es?

Änderung der Richtlinie zur Förderung von präklinischen konfirmatorischen Studien und systematischen Reviews

Wer kann sich bewerben?

Die Bekanntmachung ändert eine Förderrichtlinie für präklinische konfirmatorische Studien und systematische Reviews. Konkrete Antragsteller, Organisationsformen, Förderquoten und Antragsfristen werden im vorliegenden Packet nicht genannt. Die Richtlinie gilt für staatliche Beihilfen nach der AGVO und ist bis zum 30. Juni 2027 befristet, mit möglichen Verlängerungen bis höchstens 31. Dezember 2029.

Förderbedingungen

Als Fördersumme ist angegeben: Die AGVO nennt maximale Beihilfebeträge von 55 Mio. Euro für Grundlagenforschung, 35 Mio. Euro für industrielle Forschung, 25 Mio. Euro für experimentelle Entwicklung und 10 Mio. Euro für Innovationsbeihilfen für KMU; diese Beträge sind keine aus dem Packet ableitbaren regulären Förderhöhen..

Antrag & Verfahren

Eine konkrete Frist ist in den verfügbaren Informationen nicht angegeben. Für die konkrete Einreichung und formale Anforderungen ist die Originalausschreibung maßgeblich.

Themen und Schlagwörter

Relevante Themen und Schlagwörter sind unter anderem: Gesundheitsforschung, präklinische konfirmatorische Studien, systematische Reviews, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung, AGVO.

  • Gesundheitsforschung
  • präklinische konfirmatorische Studien
  • systematische Reviews
  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
  • Grundlagenforschung
  • industrielle Forschung
  • experimentelle Entwicklung
  • AGVO
  • Deutschland
  • gesundheitsforschung
  • präklinische Forschung
  • health_research

Hinweis zur Datenqualität

Bitte prüfen Sie alle Angaben vor einer Antragstellung anhand der Originalausschreibung. Informationen können unvollständig, veraltet oder fehlerhaft sein.