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Bundesministerium fuer Forschung, Technologie und Raumfahrt · Frist: Laufend

Änderung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „KMU-innovativ: Biomedizin“

Änderung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „KMU-innovativ: Biomedizin“

Worum geht es?

Änderung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „KMU-innovativ: Biomedizin“

Wer kann sich bewerben?

Die Richtlinie betrifft staatliche Zuschüsse für Unternehmen, insbesondere KMU, für biomedizinische Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Die Förderung steht unter den Voraussetzungen der AGVO; ausgeschlossen sind unter anderem Unternehmen in Schwierigkeiten und Unternehmen mit nicht erfüllter Rückforderungsanordnung. Ein konkreter Einreichtermin ist nicht angegeben; die Richtlinie ist bis zum 30. Juni 2027 befristet, mit möglichen Verlängerungen unter den genannten Bedingungen.

Förderbedingungen

Als Fördersumme ist angegeben: Maximalbeträge gemäß AGVO: 55 Mio. Euro für Grundlagenforschung, 35 Mio. Euro für industrielle Forschung, 25 Mio. Euro für experimentelle Entwicklung und 10 Mio. Euro für Innovationsbeihilfen für KMU pro Unternehmen und Vorhaben..

Antrag & Verfahren

Die Frist ist Laufend. Anträge können laufend möglich sein. Für die konkrete Einreichung und formale Anforderungen ist die Originalausschreibung maßgeblich.

Themen und Schlagwörter

Relevante Themen und Schlagwörter sind unter anderem: KMU-innovativ, Biomedizin, Gesundheitsforschung, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung, Innovationsbeihilfen für KMU, AGVO.

  • KMU-innovativ
  • Biomedizin
  • Gesundheitsforschung
  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
  • industrielle Forschung
  • experimentelle Entwicklung
  • Innovationsbeihilfen für KMU
  • AGVO
  • Zuschuss
  • Unternehmen
  • biomedizin
  • gesundheitsforschung

Hinweis zur Datenqualität

Bitte prüfen Sie alle Angaben vor einer Antragstellung anhand der Originalausschreibung. Informationen können unvollständig, veraltet oder fehlerhaft sein.