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BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung) / Gesundheitsforschung BMFTR · Frist: Nicht angegeben

Änderung der Richtlinie zur Förderung von Verbundforschungsprojekten zu risikoadaptierter Krebsfrüherkennung

Die Richtlinie zur Förderung von Verbundforschungsprojekten zu risikoadaptierter Krebsfrüherkennung wird geändert. Förderung erfolgt nach AGVO-Beihilfenrahmen; Laufzeit bis 30. Juni 2027 bzw. entsprechend längerer Anpassungsperioden bis 2030; Beihilfen in Form von Zuschüssen.

Worum geht es?

Die Richtlinie zur Förderung von Verbundforschungsprojekten zu risikoadaptierter Krebsfrüherkennung wird geändert. Förderung erfolgt nach AGVO-Beihilfenrahmen; Laufzeit bis 30. Juni 2027 bzw. entsprechend längerer Anpassungsperioden bis 2030; Beihilfen in Form von Zuschüssen.

Wer kann sich bewerben?

Die Richtlinie betrifft Verbundforschungsprojekte zur risikoadaptierten Krebsfrüherkennung. Anträge müssen die Förderrichtlinie und die Beihilfevoraussetzungen der AGVO erfüllen. Konkrete Angaben zu antragsberechtigten Organisationen, Ländern und Förderbedingungen fehlen im Paket.

Förderbedingungen

Als Fördersumme ist angegeben: Zuschüsse nach dem AGVO-Beihilfenrahmen; konkrete Förderhöhe nicht angegeben..

Antrag & Verfahren

Eine konkrete Frist ist in den verfügbaren Informationen nicht angegeben. Für die konkrete Einreichung und formale Anforderungen ist die Originalausschreibung maßgeblich.

Themen und Schlagwörter

Relevante Themen und Schlagwörter sind unter anderem: risikoadaptierte Krebsfrüherkennung, Krebsfrüherkennung, onkologische Forschung, Verbundforschungsprojekt, Gesundheitsforschung, AGVO, Zuschuss, krebsfrüherkennung.

  • risikoadaptierte Krebsfrüherkennung
  • Krebsfrüherkennung
  • onkologische Forschung
  • Verbundforschungsprojekt
  • Gesundheitsforschung
  • AGVO
  • Zuschuss
  • krebsfrüherkennung
  • onkologie
  • medizinische forschung
  • gesundheitsforschung

Hinweis zur Datenqualität

Bitte prüfen Sie alle Angaben vor einer Antragstellung anhand der Originalausschreibung. Informationen können unvollständig, veraltet oder fehlerhaft sein.