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Bundesministerium fuer Forschung, Technologie und Raumfahrt · Frist: Nicht angegeben

Änderung der Richtlinie zur Förderung von Verbundforschungsprojekten zu risikoadaptierter Krebsfrüherkennung

Änderung der Richtlinie zur Förderung von Verbundforschungsprojekten zu risikoadaptierter Krebsfrüherkennung

Worum geht es?

Änderung der Richtlinie zur Förderung von Verbundforschungsprojekten zu risikoadaptierter Krebsfrüherkennung

Wer kann sich bewerben?

Förderung von Verbundforschungsprojekten zur risikoadaptierten Krebsfrüherkennung. Die vorliegenden Informationen nennen keine vollständigen formalen Antragsteller- oder Verbundvoraussetzungen. Für wirtschaftliche Tätigkeiten gelten die beihilferechtlichen Vorgaben der AGVO; antragsberechtigt erscheinen insbesondere Unternehmen und Forschungseinrichtungen in Verbünden.

Förderbedingungen

Als Fördersumme ist angegeben: Zuschüsse; maximale Beihilfebeträge je Unternehmen und Vorhaben: 55 Mio. Euro für Grundlagenforschung, 35 Mio. Euro für industrielle Forschung und 25 Mio. Euro für experimentelle Entwicklung..

Antrag & Verfahren

Eine konkrete Frist ist in den verfügbaren Informationen nicht angegeben. Für die konkrete Einreichung und formale Anforderungen ist die Originalausschreibung maßgeblich.

Themen und Schlagwörter

Relevante Themen und Schlagwörter sind unter anderem: risikoadaptierte Krebsfrüherkennung, Krebsfrüherkennung, Verbundforschungsprojekte, Gesundheitsforschung, Onkologie, medizinische Forschung, Grundlagenforschung, industrielle Forschung.

  • risikoadaptierte Krebsfrüherkennung
  • Krebsfrüherkennung
  • Verbundforschungsprojekte
  • Gesundheitsforschung
  • Onkologie
  • medizinische Forschung
  • Grundlagenforschung
  • industrielle Forschung
  • experimentelle Entwicklung
  • AGVO
  • gesundheitsforschung
  • onkologie

Hinweis zur Datenqualität

Bitte prüfen Sie alle Angaben vor einer Antragstellung anhand der Originalausschreibung. Informationen können unvollständig, veraltet oder fehlerhaft sein.