Bundesministerium fuer Forschung, Technologie und Raumfahrt · Frist: Nicht angegeben
Änderung der Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für „Digitale FortschrittsHubs Gesundheit“ im Förderkonzept Medizininformatik
Änderung der Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für „Digitale FortschrittsHubs Gesundheit“ im Förderkonzept Medizininformatik
Worum geht es?
Änderung der Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für „Digitale FortschrittsHubs Gesundheit“ im Förderkonzept Medizininformatik
Wer kann sich bewerben?
Die Richtlinie betrifft Zuwendungen für „Digitale FortschrittsHubs Gesundheit“ im Förderkonzept Medizininformatik. Aus dem vorliegenden Text ergeben sich Hinweise auf Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Verbünde; konkrete formale Antragsteller, Förderquoten und Antragsfristen sind nicht vollständig angegeben. Die Richtlinie gilt für Vorhaben in Deutschland und ist derzeit bis zum 30. Juni 2027 befristet, mit möglichen Verlängerungsregelungen.
Förderbedingungen
Als Fördersumme ist angegeben: Zuschüsse im Rahmen der beihilferechtlichen Höchstbeträge der AGVO; konkrete Förderhöhe nicht angegeben..
Antrag & Verfahren
Eine konkrete Frist ist in den verfügbaren Informationen nicht angegeben. Für die konkrete Einreichung und formale Anforderungen ist die Originalausschreibung maßgeblich.
Themen und Schlagwörter
Relevante Themen und Schlagwörter sind unter anderem: Digitale Gesundheit, Digitale FortschrittsHubs Gesundheit, Medizininformatik, Gesundheitsforschung, medizinische Daten, Digitalisierung, Künstliche Intelligenz, Forschung und Entwicklung.
Hinweis zur Datenqualität
Bitte prüfen Sie alle Angaben vor einer Antragstellung anhand der Originalausschreibung. Informationen können unvollständig, veraltet oder fehlerhaft sein.