Bundesministerium fuer Forschung, Technologie und Raumfahrt · Frist: Nicht angegeben
Änderung der Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für interdisziplinäre Forschungsverbünde zu Nahrungsmittelunverträglichkeiten
Änderung der Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für interdisziplinäre Forschungsverbünde zu Nahrungsmittelunverträglichkeiten
Worum geht es?
Änderung der Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für interdisziplinäre Forschungsverbünde zu Nahrungsmittelunverträglichkeiten
Wer kann sich bewerben?
Die Bekanntmachung ändert eine Förderrichtlinie für interdisziplinäre Forschungsverbünde zu Nahrungsmittelunverträglichkeiten. Der Text nennt beihilferechtliche Voraussetzungen für Unternehmen und Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, enthält im vorliegenden Auszug jedoch keine vollständigen Angaben zu den antragsberechtigten Einrichtungen oder einem konkreten Antragsverfahren.
Förderbedingungen
Als Fördersumme ist angegeben: Maximalbeträge nach AGVO: 55 Mio. Euro für Grundlagenforschung, 35 Mio. Euro für industrielle Forschung, 25 Mio. Euro für experimentelle Entwicklung, 8,25 Mio. Euro pro Studie für Durchführbarkeitsstudien und 10 Mio. Euro für Innovationsbeihilfen für KMU..
Antrag & Verfahren
Eine konkrete Frist ist in den verfügbaren Informationen nicht angegeben. Für die konkrete Einreichung und formale Anforderungen ist die Originalausschreibung maßgeblich.
Themen und Schlagwörter
Relevante Themen und Schlagwörter sind unter anderem: Nahrungsmittelunverträglichkeiten, interdisziplinäre Forschungsverbünde, Gesundheitsforschung, medizinische Forschung, Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung, Durchführbarkeitsstudien.
Hinweis zur Datenqualität
Bitte prüfen Sie alle Angaben vor einer Antragstellung anhand der Originalausschreibung. Informationen können unvollständig, veraltet oder fehlerhaft sein.