Bundesministerium fuer Forschung, Technologie und Raumfahrt · Frist: Nicht angegeben
Änderung der Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für „Systemmedizinische Forschungsverbünde“ im Rahmen des Forschungs- und Förderkonzepts „e:Med – Maßnahmen zur Etablierung der Systemmedizin“
Änderung der Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für „Systemmedizinische Forschungsverbünde“ im Rahmen des Forschungs- und Förderkonzepts „e:Med – Maßnahmen zur Etablierung der Systemmedizin“
Worum geht es?
Änderung der Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für „Systemmedizinische Forschungsverbünde“ im Rahmen des Forschungs- und Förderkonzepts „e:Med – Maßnahmen zur Etablierung der Systemmedizin“
Wer kann sich bewerben?
Förderrichtlinie für systemmedizinische Forschungsverbünde im Rahmen von e:Med. Die Bekanntmachung ändert die Richtlinie von 2018; konkrete Antragsteller, Antragsfristen und Förderbedingungen des ursprünglichen Förderaufrufs sind im Paket nicht vollständig enthalten. Staatliche Beihilfen betreffen insbesondere wirtschaftliche Tätigkeiten und werden als Zuschüsse nach der AGVO gewährt.
Förderbedingungen
Als Fördersumme ist angegeben: Maximalbeträge nach AGVO: 55 Millionen Euro pro Unternehmen und Vorhaben für Grundlagenforschung, 35 Millionen Euro für industrielle Forschung, 25 Millionen Euro für experimentelle Entwicklung und 10 Millionen Euro für Innovationsbeihilfen für KMU..
Antrag & Verfahren
Eine konkrete Frist ist in den verfügbaren Informationen nicht angegeben. Für die konkrete Einreichung und formale Anforderungen ist die Originalausschreibung maßgeblich.
Themen und Schlagwörter
Relevante Themen und Schlagwörter sind unter anderem: Systemmedizin, systemmedizinische Forschungsverbünde, e:Med, Gesundheitsforschung, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung.
Hinweis zur Datenqualität
Bitte prüfen Sie alle Angaben vor einer Antragstellung anhand der Originalausschreibung. Informationen können unvollständig, veraltet oder fehlerhaft sein.