Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) / BMBF Gesundheitsforschung · Frist: Nicht angegeben
Änderung der Richtlinien zur Förderung eines Forschungsnetzes zu psychischen Erkrankungen
Die Richtlinie zur Förderung eines Forschungsnetzes zu psychischen Erkrankungen wird geändert. Änderung betrifft unter anderem Förderrichtlinien und beihilferechtliche Vorgaben gemäß AGVO.
Worum geht es?
Die Richtlinie zur Förderung eines Forschungsnetzes zu psychischen Erkrankungen wird geändert. Änderung betrifft unter anderem Förderrichtlinien und beihilferechtliche Vorgaben gemäß AGVO.
Wer kann sich bewerben?
Die Bekanntmachung ändert die Förderrichtlinie für ein Forschungsnetz zu psychischen Erkrankungen. Sie enthält beihilferechtliche Vorgaben nach der AGVO und betrifft Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie wirtschaftliche Tätigkeiten. Konkrete Antragsteller, Antragsfristen und Förderbedingungen des ursprünglichen Programms sind in diesem Paket nicht vollständig angegeben.
Förderbedingungen
Als Fördersumme ist angegeben: Maximalbeträge nach AGVO: 55 Millionen Euro für Grundlagenforschung, 35 Millionen Euro für industrielle Forschung, 25 Millionen Euro für experimentelle Entwicklung und 10 Millionen Euro für Innovationsbeihilfen für KMU; diese Beträge sind maximale Beihilferahmen und keine zugesicherten Förderbeträge..
Antrag & Verfahren
Eine konkrete Frist ist in den verfügbaren Informationen nicht angegeben. Für die konkrete Einreichung und formale Anforderungen ist die Originalausschreibung maßgeblich.
Themen und Schlagwörter
Relevante Themen und Schlagwörter sind unter anderem: psychische Erkrankungen, Forschungsnetz, Gesundheitsforschung, Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung, AGVO, BMBF.
Hinweis zur Datenqualität
Bitte prüfen Sie alle Angaben vor einer Antragstellung anhand der Originalausschreibung. Informationen können unvollständig, veraltet oder fehlerhaft sein.