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Bundesministerium fuer Forschung, Technologie und Raumfahrt · Frist: Nicht angegeben

Änderung der Richtlinien zur Förderung eines Forschungsnetzes zu psychischen Erkrankungen

Änderung der Richtlinien zur Förderung eines Forschungsnetzes zu psychischen Erkrankungen

Worum geht es?

Änderung der Richtlinien zur Förderung eines Forschungsnetzes zu psychischen Erkrankungen

Wer kann sich bewerben?

Die Bekanntmachung ändert die Richtlinien zur Förderung eines Forschungsnetzes zu psychischen Erkrankungen. Konkrete Antragsteller, Organisationsformen, Antragsfristen und Förderquoten sind im vorliegenden Paket nicht eindeutig ausgewiesen. Die Richtlinie gilt für Zuwendungen nach den §§ 23 und 44 BHO; für wirtschaftliche Tätigkeiten gelten zusätzliche AGVO-Voraussetzungen.

Förderbedingungen

Als Fördersumme ist angegeben: Maximalbeträge nach AGVO: 55 Mio. Euro für Grundlagenforschung, 35 Mio. Euro für industrielle Forschung, 25 Mio. Euro für experimentelle Entwicklung und 10 Mio. Euro für Innovationsbeihilfen für KMU; diese Beträge sind beihilferechtliche Anmeldeschwellen und keine ausgewiesenen Förderbeträge..

Antrag & Verfahren

Eine konkrete Frist ist in den verfügbaren Informationen nicht angegeben. Für die konkrete Einreichung und formale Anforderungen ist die Originalausschreibung maßgeblich.

Themen und Schlagwörter

Relevante Themen und Schlagwörter sind unter anderem: Gesundheitsforschung, psychische Erkrankungen, Forschungsnetz, medizinische Forschung, Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung, AGVO.

  • Gesundheitsforschung
  • psychische Erkrankungen
  • Forschungsnetz
  • medizinische Forschung
  • Grundlagenforschung
  • industrielle Forschung
  • experimentelle Entwicklung
  • AGVO
  • BHO
  • gesundheitsforschung
  • psychische erkrankungen
  • medizinische forschung

Hinweis zur Datenqualität

Bitte prüfen Sie alle Angaben vor einer Antragstellung anhand der Originalausschreibung. Informationen können unvollständig, veraltet oder fehlerhaft sein.