Bundesministerium fuer Forschung, Technologie und Raumfahrt · Frist: Nicht angegeben
Änderung der Richtlinien zur Förderung von Projekten zu "Innovationen für die individualisierte Medizin"
Änderung der Richtlinien zur Förderung von Projekten zu "Innovationen für die individualisierte Medizin"
Worum geht es?
Änderung der Richtlinien zur Förderung von Projekten zu "Innovationen für die individualisierte Medizin"
Wer kann sich bewerben?
Die Bekanntmachung ändert die Richtlinien für Projekte zu Innovationen für die individualisierte Medizin. Gefördert werden können Forschungs- und Entwicklungsvorhaben beziehungsweise wirtschaftliche Tätigkeiten im Rahmen der beihilferechtlichen Vorgaben der AGVO. Konkrete Antragstellergruppen, Förderquoten, Laufzeiten und Antragsfristen sind im vorliegenden Paket nicht vollständig angegeben.
Förderbedingungen
Als Fördersumme ist angegeben: Maximalbeträge nach AGVO: 55 Mio. Euro für Grundlagenforschung, 35 Mio. Euro für industrielle Forschung, 25 Mio. Euro für experimentelle Entwicklung, 8,25 Mio. Euro pro Studie für Durchführbarkeitsstudien und 10 Mio. Euro für Innovationsbeihilfen für KMU; diese Beträge sind beihilferechtliche Maximalbeträge, nicht notwendigerweise die Förderhöhe..
Antrag & Verfahren
Eine konkrete Frist ist in den verfügbaren Informationen nicht angegeben. Für die konkrete Einreichung und formale Anforderungen ist die Originalausschreibung maßgeblich.
Themen und Schlagwörter
Relevante Themen und Schlagwörter sind unter anderem: individualisierte Medizin, personalisierte Medizin, Gesundheitsforschung, medizinische Innovation, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung.
Hinweis zur Datenqualität
Bitte prüfen Sie alle Angaben vor einer Antragstellung anhand der Originalausschreibung. Informationen können unvollständig, veraltet oder fehlerhaft sein.