Förderberatung des Bundes · Frist: 2029-12-31
Alternative Technologien für die klima- und umweltfreundliche Versorgung von Luftfahrzeugen mit Bodenstrom an Flughäfen mit Strom und klimatisierter Luft
Die Bodenstrom-Richtlinie unterstützt alternative Technologien für die klima- und umweltfreundliche Versorgung von Luftfahrzeugen an Flughäfen mit Strom und klimatisierter Luft. Gefördert werden sollen FuEuI-Vorhaben sowie Investitionsvorhaben.
Worum geht es?
Die Bodenstrom-Richtlinie unterstützt alternative Technologien für die klima- und umweltfreundliche Versorgung von Luftfahrzeugen an Flughäfen mit Strom und klimatisierter Luft. Gefördert werden sollen FuEuI-Vorhaben sowie Investitionsvorhaben.
Wer kann sich bewerben?
Die verfügbaren Informationen nennen keine konkreten antragsberechtigten Organisationen oder Personen. Einzelheiten sollen in späteren Förderaufrufen veröffentlicht werden.
Förderbedingungen
Eine Förderhöhe, Förderquote, Projektdauer sowie Regelungen zu Kofinanzierung und Overhead sind in den verfügbaren Informationen nicht angegeben.
Antrag & Verfahren
Für FuEuI- und Investitionsvorhaben sollen Förderaufrufe mit Auswahlkriterien, Einreichungsfristen und weiteren Bestimmungen veröffentlicht werden. Als Laufzeit der Richtlinie ist der 31.12.2029 angegeben; die konkreten Antragsfristen folgen.
Themen und Schlagwörter
Themen sind alternative Flughafen- und Luftfahrttechnologien, Bodenstrom, klimatisierte Luft, klima- und umweltfreundliche Mobilität, FuEuI sowie Investitionsvorhaben.
Hinweis zur Datenqualität
Der verfügbare Quelltext enthält keine konkreten Förderbedingungen, Antragsberechtigten oder Einreichungsfristen der angekündigten Förderaufrufe.