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Förderberatung des Bundes · Frist: 2029-09-01

Anwendungen in der zivilen Sicherheit

Die Richtlinie fördert Projekte zum Thema „Anwendungen in der zivilen Sicherheit“ im Rahmen des Bundesprogramms „Forschung für die zivile Sicherheit“. Ziel ist ein sicheres Leben in einer resilienten Gesellschaft.

Worum geht es?

Die Richtlinie fördert Projekte zum Thema „Anwendungen in der zivilen Sicherheit“ im Rahmen des Bundesprogramms „Forschung für die zivile Sicherheit“. Ziel ist ein sicheres Leben in einer resilienten Gesellschaft.

Wer kann sich bewerben?

Projektskizzen sind unter eindeutiger Zuordnung zum „Modul Anwender“ oder zum „Modul Unternehmen“ einzureichen. Welche konkreten Organisationen antragsberechtigt sind, ist in den verfügbaren Quellenangaben nicht näher spezifiziert.

Förderbedingungen

Angaben zu Förderhöhe, Förderquote, Projektlaufzeit, Kofinanzierung und Overhead sind in den verfügbaren Quellenangaben nicht enthalten.

Antrag & Verfahren

Es gibt wiederkehrende Einreichungsstichtage am 1. März und 1. September eines Jahres. Der letzte genannte Einreichungsstichtag ist der 1. September 2029. Die Projektskizzen sind den Modulen „Anwender“ oder „Unternehmen“ eindeutig zuzuordnen.

Themen und Schlagwörter

Themen sind zivile Sicherheit, Sicherheitsforschung, Resilienz und Anwendungen, insbesondere mit Bezug zu künstlicher Intelligenz sowie den Modulen „Anwender“ und „Unternehmen“.

  • zivile Sicherheit
  • Sicherheitsforschung
  • resiliente Gesellschaft
  • Anwendungen
  • künstliche Intelligenz
  • artificial intelligence
  • Modul Anwender
  • Modul Unternehmen
  • civil security
  • resilience research
  • security research
  • artificial_intelligence

Hinweis zur Datenqualität

Die Detailseite enthält im Paket keinen ausgelesenen Text; Angaben zu Förderfähigkeit, Budget, Laufzeit und Verfahren sind daher unvollständig.