Förderberatung des Bundes · Frist: 2029-09-01
Anwendungen in der zivilen Sicherheit
Die Richtlinie fördert Projekte zum Thema „Anwendungen in der zivilen Sicherheit“ im Rahmen des Bundesprogramms „Forschung für die zivile Sicherheit“. Ziel ist ein sicheres Leben in einer resilienten Gesellschaft.
Worum geht es?
Die Richtlinie fördert Projekte zum Thema „Anwendungen in der zivilen Sicherheit“ im Rahmen des Bundesprogramms „Forschung für die zivile Sicherheit“. Ziel ist ein sicheres Leben in einer resilienten Gesellschaft.
Wer kann sich bewerben?
Projektskizzen sind unter eindeutiger Zuordnung zum „Modul Anwender“ oder zum „Modul Unternehmen“ einzureichen. Welche konkreten Organisationen antragsberechtigt sind, ist in den verfügbaren Quellenangaben nicht näher spezifiziert.
Förderbedingungen
Angaben zu Förderhöhe, Förderquote, Projektlaufzeit, Kofinanzierung und Overhead sind in den verfügbaren Quellenangaben nicht enthalten.
Antrag & Verfahren
Es gibt wiederkehrende Einreichungsstichtage am 1. März und 1. September eines Jahres. Der letzte genannte Einreichungsstichtag ist der 1. September 2029. Die Projektskizzen sind den Modulen „Anwender“ oder „Unternehmen“ eindeutig zuzuordnen.
Themen und Schlagwörter
Themen sind zivile Sicherheit, Sicherheitsforschung, Resilienz und Anwendungen, insbesondere mit Bezug zu künstlicher Intelligenz sowie den Modulen „Anwender“ und „Unternehmen“.
Hinweis zur Datenqualität
Die Detailseite enthält im Paket keinen ausgelesenen Text; Angaben zu Förderfähigkeit, Budget, Laufzeit und Verfahren sind daher unvollständig.