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BMBF · Frist: 2029-09-01

Berichtigung der Richtlinie: Anwendungen in der zivilen Sicherheit

Die Förderbekanntmachung betrifft Projekte zum Thema „Anwendungen in der zivilen Sicherheit“ im Programm „Forschung für die zivile Sicherheit – Gemeinsam für ein sicheres Leben in einer resilienten Gesellschaft“.

Worum geht es?

Die Förderbekanntmachung betrifft Projekte zum Thema „Anwendungen in der zivilen Sicherheit“ im Programm „Forschung für die zivile Sicherheit – Gemeinsam für ein sicheres Leben in einer resilienten Gesellschaft“.

Wer kann sich bewerben?

Projektskizzen sind eindeutig dem „Modul Anwender“ oder dem „Modul Unternehmen“ zuzuordnen. Welche Organisationen im Einzelnen antragsberechtigt sind, ist in den verfügbaren Quellen nicht vollständig angegeben.

Förderbedingungen

Angaben zu Förderhöhe, Förderquote, Laufzeit, Kofinanzierung und Overhead sind in den verfügbaren Informationen nicht enthalten.

Antrag & Verfahren

Es gibt wiederkehrende Einreichungsstichtage am 1. März und 1. September eines Jahres. Der letzte genannte Einreichungsstichtag ist der 1. September 2029; Projektskizzen sind den Modulen „Anwender“ oder „Unternehmen“ zuzuordnen.

Themen und Schlagwörter

Schwerpunkte sind zivile Sicherheit, Sicherheitsforschung, Resilienz und Anwendungen, einschließlich künstlicher Intelligenz; relevante Begriffe sind „Modul Anwender“, „Modul Unternehmen“ und Projektskizzen.

  • zivile Sicherheit
  • Sicherheitsforschung
  • resiliente Gesellschaft
  • künstliche Intelligenz
  • Anwendungen
  • Modul Anwender
  • Modul Unternehmen
  • Projektskizze
  • Resilienz
  • artificial_intelligence

Hinweis zur Datenqualität

Die Detailseite enthält keinen auslesbaren Text; Förderhöhe, Laufzeit und vollständige Teilnahmevoraussetzungen fehlen in den verfügbaren Angaben.