Europäische Kommission / Horizon Europe · Frist: 2026-10-28
Biotechnology for Healthy Ageing
Die Challenge fördert biotechnologische oder pharmazeutische Interventionen, Biomarker-Werkzeuge und New Approach Methodologies für gesundes Altern. Im Mittelpunkt stehen Proof-of-Concepts, die altersbedingte Erkrankungen verhindern, verzögern oder umkehren sowie deren klinische, regulatorische und gesellschaftliche Umsetzung.
Worum geht es?
Die Challenge fördert biotechnologische oder pharmazeutische Interventionen, Biomarker-Werkzeuge und New Approach Methodologies für gesundes Altern. Im Mittelpunkt stehen Proof-of-Concepts, die altersbedingte Erkrankungen verhindern, verzögern oder umkehren sowie deren klinische, regulatorische und gesellschaftliche Umsetzung.
Wer kann sich bewerben?
Antragsberechtigt sind Konsortien oder einzelne Rechtsträger aus einem EU-Mitgliedstaat oder assoziierten Land, sofern die allgemeinen und spezifischen EIC-Pathfinder-Bedingungen erfüllt sind. Als mögliche Antragsteller werden unter anderem Universitäten, Forschungseinrichtungen, KMU, Start-ups und natürliche Personen genannt; für Konsortien gelten länderspezifische Zusammensetzungsregeln.
Förderbedingungen
Die Förderung beträgt 500.000 bis 4.000.000 EUR pro Projekt; das Topic verfügt über ein Gesamtbudget von 288.000.000 EUR. Förderquote, Projektdauer, Kofinanzierung und Overhead-Regelungen sind in den verfügbaren Angaben nicht spezifiziert.
Antrag & Verfahren
Die Einreichungsfrist ist der 28.10.2026. Es handelt sich um einen festen Termin; Angaben zu Verfahrensstufen oder Wiederkehr sind in den verfügbaren Angaben nicht spezifiziert. Die Antragstellung erfolgt über das EU Funding & Tenders Portal.
Themen und Schlagwörter
Gesundes Altern, Biotechnologie, Alterskrankheiten, Biomarker, personalisierte Versorgung, NAMs, präklinische Modelle, regulatorische Wissenschaft, Longevity und biopharmazeutische Interventionen.
Hinweis zur Datenqualität
Projektdauer, Förderquote, Overhead-Regelungen und konkrete Verfahrensstufen sind in den verfügbaren Angaben nicht genannt.