DFG · Frist: Nicht angegeben
Core Facilities funding programme
Diese Fördermöglichkeit von DFG bezieht sich auf Core Facilities, Forschungsinfrastruktur, wissenschaftliche Geräte, instrumentenbasierte Forschung, Facility-Management. Die genaue fachliche Ausrichtung sollte anhand der Originalausschreibung geprüft werden.
Worum geht es?
Diese Fördermöglichkeit von DFG bezieht sich auf Core Facilities, Forschungsinfrastruktur, wissenschaftliche Geräte, instrumentenbasierte Forschung, Facility-Management. Die genaue fachliche Ausrichtung sollte anhand der Originalausschreibung geprüft werden.
Wer kann sich bewerben?
Antragstellerin ist formal die Universität, die eine verantwortliche Person als Forschungskoordinatorin oder Forschungskoordinator benennt. Die Universität muss die Core Facility finanziell unterstützen und ihren Betrieb nach Förderende fortführen. Die Förderung kann bis zu fünf Jahre dauern; normalerweise sind bis zu 150.000 € pro Jahr möglich. Die Anschaffung großer Geräte wird nicht gefördert.
Förderbedingungen
Als Fördersumme ist angegeben: Bis zu 150.000 € pro Jahr für maximal fünf Jahre. Eine Kofinanzierung beziehungsweise ein Eigenanteil kann erforderlich sein. Die maximale Projektlaufzeit beträgt nach den verfügbaren Angaben 60 Monate.
Antrag & Verfahren
Eine konkrete Frist ist in den verfügbaren Informationen nicht angegeben. Für die konkrete Einreichung und formale Anforderungen ist die Originalausschreibung maßgeblich.
Themen und Schlagwörter
Relevante Themen und Schlagwörter sind unter anderem: Core Facilities, Forschungsinfrastruktur, wissenschaftliche Geräte, instrumentenbasierte Forschung, Facility-Management, Nutzungs- und Betriebskonzepte, Universität, Forschungskoordination.
Hinweis zur Datenqualität
Bitte prüfen Sie alle Angaben vor einer Antragstellung anhand der Originalausschreibung. Informationen können unvollständig, veraltet oder fehlerhaft sein.