Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt · Frist: 2026-09-30
Forschungs hub Wasserstoff – Hydrogen4Future
Forschungs hub Wasserstoff – Hydrogen4Future
Worum geht es?
Forschungs hub Wasserstoff – Hydrogen4Future
Wer kann sich bewerben?
Antragsberechtigt sind staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, kommunale Einrichtungen, Verbände und weitere Rechtspersonen. Privatpersonen sind ausgeschlossen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung muss bei Unternehmen eine Betriebsstätte oder Niederlassung und bei Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder sonstigen Rechtspersonen eine entsprechende Einrichtung in Deutschland vorhanden sein. Für Forschungsprojekte werden Verbünde beziehungsweise Einzelvorhaben erwartet; eine angemessene Beteiligung der Wirtschaft ist bei Forschungshubs sicherzustellen. Nachwuchsgruppen werden an einer deutschen Hochschule oder Forschungseinrichtung aufgebaut. Internationale Verbundprojekte erfordern eine angemessene eigenständige Finanzierung der Partner im Partnerland.
Förderbedingungen
Fördersumme, Förderquote, Eigenanteil, Overhead und Projektlaufzeit sind in den verfügbaren Informationen nicht eindeutig angegeben.
Antrag & Verfahren
Die Frist ist 2026-09-30. Das Verfahren ist zweistufig. Für die konkrete Einreichung und formale Anforderungen ist die Originalausschreibung maßgeblich.
Themen und Schlagwörter
Relevante Themen und Schlagwörter sind unter anderem: Wasserstofftechnologien, Elektrolyse, Wasserstoffproduktion, Offshore-Wasserstoff, Wasserstoffderivate, Transport und Speicherung, Power-to-X, anwendungsorientierte Grundlagenforschung.
Hinweis zur Datenqualität
Bitte prüfen Sie alle Angaben vor einer Antragstellung anhand der Originalausschreibung. Informationen können unvollständig, veraltet oder fehlerhaft sein.