Bundesministerium fuer Wirtschaft und Energie · Frist: 2026-10-02
Frist: 02.10.2026 | Förderaufruf „1. Innovationswettbewerb Energiequartiere“
Frist: 02.10.2026 | Förderaufruf „1.
Worum geht es?
Frist: 02.10.2026 | Förderaufruf „1.
Wer kann sich bewerben?
Der Förderaufruf richtet sich an quartiersbezogene Zusammenschlüsse geeigneter Akteure aus der Immobilienwirtschaft, von Energieversorgern bzw. Energiedienstleistern, Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Start-ups und andere KMU werden besonders zur Antragstellung ermutigt; zivilgesellschaftliche Akteure können sich als assoziierte Partner beteiligen. Gefördert werden überwiegend wohn genutzte Bestandsquartiere in einem mehrphasigen Verbundvorhaben.
Förderbedingungen
Als Fördersumme ist angegeben: DESIGN-Phase: jeweils bis zu 1 Mio. Euro; BUILD-Phase: jeweils bis zu 5 Mio. Euro; OPERATE-Phase: jeweils bis zu 500.000 Euro. Die maximale Projektlaufzeit beträgt nach den verfügbaren Angaben 120 Monate.
Antrag & Verfahren
Die Frist ist 2026-10-02. Das Verfahren ist zweistufig. Für die konkrete Einreichung und formale Anforderungen ist die Originalausschreibung maßgeblich.
Themen und Schlagwörter
Relevante Themen und Schlagwörter sind unter anderem: Energiequartiere, Bestandsquartiere, Energieversorgung, Energiesystem und Effizienz, Klimaverträglichkeit, Resilienz, Quartierstransformation, Energiewende.
Hinweis zur Datenqualität
Bitte prüfen Sie alle Angaben vor einer Antragstellung anhand der Originalausschreibung. Informationen können unvollständig, veraltet oder fehlerhaft sein.