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Projekttraeger Juelich · Frist: 2026-10-31

Go-to-Market Gutschein

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Worum geht es?

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Wer kann sich bewerben?

Antragsberechtigt sind nicht börsennotierte Kleinstunternehmen, deren Gründung höchstens drei Jahre zurückliegt und deren Sitz in Nordrhein-Westfalen liegt. Gefördert werden projektbezogene Fremdleistungen und weitere prototypenbezogene Ausgaben für Vorhaben mit einer Laufzeit von 12 Monaten.

Förderbedingungen

Als Fördersumme ist angegeben: Maximal 50.000 Euro zuwendungsfähige Gesamtausgaben; Fördersatz 70 Prozent; maximale Zuwendung 35.000 Euro; Bagatellgrenze 15.000 Euro.. Die Förderquote beträgt bis zu 70 Prozent. Eine Kofinanzierung beziehungsweise ein Eigenanteil kann erforderlich sein. Die Projektlaufzeit liegt nach den verfügbaren Angaben zwischen 12 und 12 Monaten.

Antrag & Verfahren

Die Frist ist 2026-10-31. Das Verfahren ist einstufig. Für die konkrete Einreichung und formale Anforderungen ist die Originalausschreibung maßgeblich.

Themen und Schlagwörter

Relevante Themen und Schlagwörter sind unter anderem: Start-up, Kleinstunternehmen, Nordrhein-Westfalen, Prototypenentwicklung, Softwareentwicklung, Hardwareentwicklung, Produktdesign, UI/UX.

  • Start-up
  • Kleinstunternehmen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Prototypenentwicklung
  • Softwareentwicklung
  • Hardwareentwicklung
  • Produktdesign
  • UI/UX
  • Geschäftsmodellentwicklung
  • Markt- und Zielgruppenanalyse
  • Marketing
  • Vertrieb

Hinweis zur Datenqualität

Bitte prüfen Sie alle Angaben vor einer Antragstellung anhand der Originalausschreibung. Informationen können unvollständig, veraltet oder fehlerhaft sein.