Projekttraeger Juelich · Frist: Laufend
Gründungsstipendium.NRW
Das Gründungsstipendium.NRW unterstützt innovative Unternehmensgründungen in Nordrhein-Westfalen. Gefördert werden Gründerinnen und Gründer vor oder kurz nach der Gründung, damit sie ihre Geschäftsidee vorbereiten und umsetzen können.
Worum geht es?
Das Gründungsstipendium.NRW unterstützt innovative Unternehmensgründungen in Nordrhein-Westfalen. Gefördert werden Gründerinnen und Gründer vor oder kurz nach der Gründung, damit sie ihre Geschäftsidee vorbereiten und umsetzen können.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich volljährige Gründerinnen und Gründer mit Wohnsitz in NRW. Möglich sind Einzelgründungen und Teams mit bis zu drei Gründenden; entweder soll ein innovatives Unternehmen in NRW gegründet werden oder ein Kleinstunternehmen wurde dort innerhalb der letzten zwölf Monate gegründet.
Förderbedingungen
Das Stipendium beträgt 1.200 Euro monatlich je Gründendem und kann bis zu zwölf Monate gewährt werden. Zusätzlich kann Gründungsstipendium NRW Diversität+ unter den genannten Voraussetzungen einen Zuschuss von 300 Euro monatlich je Person als Einmalzahlung von 3.600 Euro umfassen. Angaben zu Förderquote und Gemeinkosten sind nicht verfügbar.
Antrag & Verfahren
Eine Einreichung ist unbefristet möglich. Die Auswahl erfolgt über eine Jury auf Grundlage eines Ideenpapiers und einer persönlichen Präsentation; anschließend bewilligt der Projektträger Jülich die Förderung. Die Antragstellung erfolgt über die auf der PtJ-Seite angegebene Förderroute.
Themen und Schlagwörter
Innovative Technologien, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle, Start-ups, Existenzgründung, Gründungsteams, Coaching und Unternehmensgründung in NRW.
Hinweis zur Datenqualität
Eine konkrete Frist, Angaben zur Förderquote und Regelungen zu Gemeinkosten sind in den verfügbaren Quellen nicht spezifiziert.