Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg · Frist: 2026-09-04
Innovationsfonds Kunst (Ausschreibung 2026)
Der Innovationsfonds Kunst fördert innovative und außergewöhnliche Kunst- und Kulturprojekte von Kultureinrichtungen und Ensembles in Baden-Württemberg.
Worum geht es?
Der Innovationsfonds Kunst fördert innovative und außergewöhnliche Kunst- und Kulturprojekte von Kultureinrichtungen und Ensembles in Baden-Württemberg.
Wer kann sich bewerben?
Antragsberechtigt sind grundsätzlich Kultureinrichtungen und Ensembles mit Sitz in Baden-Württemberg sowie Kommunen mit bis zu 50.000 Einwohnern. Die Antragstellenden müssen gemeinnützige Ziele verfolgen; für Einrichtungen gilt in der Regel ein Gründungsdatum vor dem 1. Januar 2023.
Förderbedingungen
Gefördert werden 10.000 bis 30.000 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung. Ein Eigenanteil von in der Regel mindestens 20 % der Projektkosten wird erwartet. Das Projekt muss spätestens bis Ende März 2028 abgeschlossen sein; weitere Angaben zu Förderquote und Overhead sind nicht verfügbar.
Antrag & Verfahren
Die Frist für die Antragstellung endet am 4. September 2026. Die Antragstellung erfolgt über das Online-Formular unter www.mwk-kunstfoerderung.de/innovationsfonds. Weitere Angaben zum Verfahrensablauf sind in den verfügbaren Quellen nicht spezifiziert.
Themen und Schlagwörter
Kunst- und Kulturprojekte, Kultureinrichtungen, Ensembles, Innovation, außergewöhnliche Projekte und Kulturförderung in Baden-Württemberg.
Hinweis zur Datenqualität
Angaben zu Förderquote, Overhead, detaillierten Verfahrensstufen und einer konkreten Mindestprojektdauer sind in den verfügbaren Quellen nicht spezifiziert.