Projekttraeger Juelich · Frist: 2026-12-31
Klimaanpassung.Kommunen.NRW
Der Förderaufruf unterstützt niedrigschwellige Projekte, die die Klimaresilienz von Kommunen in Nordrhein-Westfalen erhöhen. Im Mittelpunkt stehen Maßnahmen gegen Folgen des Klimawandels wie Hitze, Starkregen und Überflutungen.
Worum geht es?
Der Förderaufruf unterstützt niedrigschwellige Projekte, die die Klimaresilienz von Kommunen in Nordrhein-Westfalen erhöhen. Im Mittelpunkt stehen Maßnahmen gegen Folgen des Klimawandels wie Hitze, Starkregen und Überflutungen.
Wer kann sich bewerben?
Antragsberechtigt sind Kommunen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Weitere Einzelheiten zu den formalen Voraussetzungen sind in der Förderbekanntmachung zu prüfen.
Förderbedingungen
Für die Maßnahme stehen insgesamt rund 33 Millionen Euro aus EFRE- und Landesmitteln zur Verfügung. Die Gesamtausgaben eines Vorhabens müssen unter 200.000 Euro netto liegen; Förderquote, Projektdauer, Kofinanzierung und Overhead sind in den verfügbaren Angaben nicht spezifiziert.
Antrag & Verfahren
Die Einreichung ist bis zum 31. Dezember 2026 möglich; als Startdatum ist der 24. November 2025 angegeben. Im verfügbaren Text wird keine nähere Verfahrensstufe genannt; weitere Informationen werden über die Förderbekanntmachung und die Innovationsförderagentur NRW bereitgestellt.
Themen und Schlagwörter
Klimaanpassung und Klimaresilienz in Kommunen, insbesondere Entsiegelung, Begrünung, Regenwassermanagement, Schwammstadt-Elemente, Retentions- und Gründächer sowie klimaangepasste Schul- und Kitagelände.
Hinweis zur Datenqualität
Förderquote, Projektdauer, Overheadregelungen und detaillierte Verfahrensanforderungen sind in den verfügbaren Seitenangaben nicht spezifiziert.