Projekttraeger Juelich · Frist: Wiederkehrend
Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge
Das Bundesministerium für Verkehr unterstützt den Aufbau von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge (e-Lkw). Förderfähig ist Ladeinfrastruktur für den eigenen Betrieb sowie an öffentlich zugänglichen Standorten wie Logistikzentren, Ladehubs oder Rastanlagen.
Worum geht es?
Das Bundesministerium für Verkehr unterstützt den Aufbau von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge (e-Lkw). Förderfähig ist Ladeinfrastruktur für den eigenen Betrieb sowie an öffentlich zugänglichen Standorten wie Logistikzentren, Ladehubs oder Rastanlagen.
Wer kann sich bewerben?
Laut verfügbarer Quelle können unter anderem KMU, kommunale Einrichtungen, Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen sowie weitere Organisationen wie Vereine, Verbände, Stiftungen und Wohlfahrtseinrichtungen antragsberechtigt sein. Die detaillierten Voraussetzungen sind der Förderrichtlinie beziehungsweise den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen.
Förderbedingungen
Die Quelle nennt keine Förderbeträge, Förderquoten, Projektdauern oder Angaben zu erforderlichem Eigen- beziehungsweise Kofinanzierungsanteil. Gefördert wird die Errichtung von Ladeinfrastruktur für schwere batterieelektrische Nutzfahrzeuge.
Antrag & Verfahren
Die Seite verweist auf eine Förderrichtlinie und einen Zeitplan für Förderaufrufe. Die Aufrufe A, B und C hatten Einreichungsfristen am 05.06.2026 beziehungsweise 07.07.2026 und sind als geschlossen ausgewiesen; weitere konkrete Fristen sind in der verfügbaren Quelle nicht angegeben.
Themen und Schlagwörter
Elektromobilität, e-Lkw, Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge, Logistikzentren, Ladehubs, Rastanlagen, öffentlicher und nicht-öffentlicher Güterverkehr sowie Klimaschutz im Verkehrssektor.
Hinweis zur Datenqualität
Förderbetrag, Förderquote, Projektdauer und aktuelle offene Einreichungsfristen sind in der verfügbaren Quelle nicht angegeben; die genannten Aufrufe sind geschlossen.