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Europäische Kommission / Horizon Europe · Frist: 2027-09-02

Quantum Space Gravimetry topic

Die Ausschreibung fördert die Entwicklung und Reifung quantenbasierter Technologien für die Weltraumgravimetrie. Ziel sind unter anderem Breadboards, Nutzlast-Prototypen oder Engineering- und Qualifikationsmodelle für eine spätere In-Orbit-Demonstration.

Worum geht es?

Die Ausschreibung fördert die Entwicklung und Reifung quantenbasierter Technologien für die Weltraumgravimetrie. Ziel sind unter anderem Breadboards, Nutzlast-Prototypen oder Engineering- und Qualifikationsmodelle für eine spätere In-Orbit-Demonstration.

Wer kann sich bewerben?

Antragsberechtigt sind Rechtsträger mit Sitz in EU-Mitgliedstaaten, Norwegen oder Island. Rechtsträger außerhalb des genannten Gebiets sind nicht teilnahmeberechtigt; zusätzliche Vorgaben zu Kontrolle, Eigentum und Schutz strategischer Interessen gelten.

Förderbedingungen

Im verfügbaren Quelltext sind kein Förderbetrag, keine Förderquote und keine Projektlaufzeit angegeben. Eine verpflichtende Kofinanzierung oder Regelung zu Gemeinkosten ist nicht spezifiziert.

Antrag & Verfahren

Die Einreichungsfrist ist der 2. September 2027. Es handelt sich um eine einstufige Einreichung über das EU Funding & Tenders Portal; die Ausschreibung ist als bevorstehend beziehungsweise offen mit diesem konkreten Termin ausgewiesen. Bewertungs- und Auszeichnungsbedingungen verweisen auf die Anhänge des Horizon-Europe-Arbeitsprogramms.

Themen und Schlagwörter

Relevante Themen sind Quantengravimetrie, Weltraumtechnologie, Erdbeobachtung, Quantenbeschleuniger, Kaltatominterferometrie, BECs, SQUIDs, kernspinbasierte und hybride Gravimeter sowie Technologie-Reifegrade TRL 4–6.

  • Quantensensorik
  • Quantentechnologien
  • Quantengravimetrie
  • Weltraumgravimetrie
  • Quantenbeschleuniger
  • Kaltatominterferometrie
  • Bose-Einstein-Kondensate
  • SQUIDs
  • kernspinbasierte Gravimeter
  • Erdbeobachtung
  • Fernerkundung
  • TRL 4-6

Hinweis zur Datenqualität

Förderhöhe, Förderquote, Laufzeit, Gemeinkostenregelung und eine ausdrückliche Konsortialpflicht sind im verfügbaren Quelltext nicht angegeben.