Europäische Kommission / Horizon Europe · Frist: 2026-09-03
Stärkung des autonomen Zugangs der EU zum Weltraum durch in der EU ansässige Weltraumhäfen
Die Ausschreibung unterstützt EU-Startdiensteanbieter beim Aufbau von Startrampen und erforderlichen Bodeneinrichtungen in der EU. Ziel ist ein autonomer, zuverlässiger und kosteneffizienter Zugang Europas zum Weltraum; die Projekte sollen bis zum Ende TRL 8 erreichen.
Worum geht es?
Die Ausschreibung unterstützt EU-Startdiensteanbieter beim Aufbau von Startrampen und erforderlichen Bodeneinrichtungen in der EU. Ziel ist ein autonomer, zuverlässiger und kosteneffizienter Zugang Europas zum Weltraum; die Projekte sollen bis zum Ende TRL 8 erreichen.
Wer kann sich bewerben?
Antragsberechtigt sind Rechtsträger aus den förderfähigen Ländern gemäß Horizon-Europe-Arbeitsprogramm. Für dieses Thema ist die Beteiligung auf Rechtsträger mit Sitz in EU-Mitgliedstaaten, Norwegen und Island beschränkt; EU-Startdiensteanbieter sollen Teil des Konsortiums sein.
Förderbedingungen
Die förderfähigen Kosten werden als Pauschalbetrag gewährt. Förderbetrag, Förderquote, Projektdauer, Kofinanzierung und Regelungen zu Gemeinkosten sind im verfügbaren Quellenauszug nicht angegeben.
Antrag & Verfahren
Es handelt sich um eine einstufige Einreichung mit einer festen Frist am 3. September 2026. Antrags- und Bewertungsformulare sowie die Einreichung erfolgen über das EU Funding & Tenders Portal; weitere Verfahrensdetails sind in den Horizon-Europe-Anhängen beschrieben.
Themen und Schlagwörter
Raumfahrt, Weltraumhäfen, EU-Startdienste, Startrampen, Bodensegment, Startintegration, Nutzlastverarbeitung, strategische Autonomie, innovative Lösungen und TRL 8.
Hinweis zur Datenqualität
Förderbetrag, Projektdauer, Förderquote und Gemeinkosten sind im verfügbaren Quellenauszug nicht spezifiziert.