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Europäische Kommission / Horizon Europe · Frist: 2026-09-03

Stärkung des autonomen Zugangs der EU zum Weltraum durch in der EU ansässige Weltraumhäfen

Die Ausschreibung unterstützt EU-Startdiensteanbieter beim Aufbau von Startrampen und erforderlichen Bodeneinrichtungen in der EU. Ziel ist ein autonomer, zuverlässiger und kosteneffizienter Zugang Europas zum Weltraum; die Projekte sollen bis zum Ende TRL 8 erreichen.

Worum geht es?

Die Ausschreibung unterstützt EU-Startdiensteanbieter beim Aufbau von Startrampen und erforderlichen Bodeneinrichtungen in der EU. Ziel ist ein autonomer, zuverlässiger und kosteneffizienter Zugang Europas zum Weltraum; die Projekte sollen bis zum Ende TRL 8 erreichen.

Wer kann sich bewerben?

Antragsberechtigt sind Rechtsträger aus den förderfähigen Ländern gemäß Horizon-Europe-Arbeitsprogramm. Für dieses Thema ist die Beteiligung auf Rechtsträger mit Sitz in EU-Mitgliedstaaten, Norwegen und Island beschränkt; EU-Startdiensteanbieter sollen Teil des Konsortiums sein.

Förderbedingungen

Die förderfähigen Kosten werden als Pauschalbetrag gewährt. Förderbetrag, Förderquote, Projektdauer, Kofinanzierung und Regelungen zu Gemeinkosten sind im verfügbaren Quellenauszug nicht angegeben.

Antrag & Verfahren

Es handelt sich um eine einstufige Einreichung mit einer festen Frist am 3. September 2026. Antrags- und Bewertungsformulare sowie die Einreichung erfolgen über das EU Funding & Tenders Portal; weitere Verfahrensdetails sind in den Horizon-Europe-Anhängen beschrieben.

Themen und Schlagwörter

Raumfahrt, Weltraumhäfen, EU-Startdienste, Startrampen, Bodensegment, Startintegration, Nutzlastverarbeitung, strategische Autonomie, innovative Lösungen und TRL 8.

  • Raumfahrt
  • Weltraumhäfen
  • autonomer Zugang zum Weltraum
  • EU-Startdienste
  • Startrampen
  • Bodeneinrichtungen
  • Startintegration
  • Nutzlastverarbeitung
  • Ortungseinrichtungen
  • Sicherheitseinrichtungen
  • TRL 8
  • strategische Autonomie

Hinweis zur Datenqualität

Förderbetrag, Projektdauer, Förderquote und Gemeinkosten sind im verfügbaren Quellenauszug nicht spezifiziert.