Europäische Kommission / Horizon Europe · Frist: 2027-02-02
Technologien für die innovative Verarbeitung von Rohstoffen (IA)
Gefördert werden Innovationen zur Verarbeitung und Raffination von Mineralien und Metallen, insbesondere kritischen Rohstoffen aus minderwertigen oder komplexen Erzen sowie Bergbauabfällen. Die Maßnahmen sollen eine Pilotanlage in der EU entwickeln und validieren oder demonstrieren, Ressourcen effizienter nutzen und Umweltbelastungen reduzieren.
Worum geht es?
Gefördert werden Innovationen zur Verarbeitung und Raffination von Mineralien und Metallen, insbesondere kritischen Rohstoffen aus minderwertigen oder komplexen Erzen sowie Bergbauabfällen. Die Maßnahmen sollen eine Pilotanlage in der EU entwickeln und validieren oder demonstrieren, Ressourcen effizienter nutzen und Umweltbelastungen reduzieren.
Wer kann sich bewerben?
Antragsberechtigt sind Rechtspersonen aus den im Horizon-Europe-Arbeitsprogramm genannten förderfähigen Ländern. Erwartet werden multidisziplinäre, industriell und nutzerorientierte Konsortien entlang der relevanten Wertschöpfungskette; die EU-ansässige Industrie und Nutzer rückgewonnener Sekundärrohstoffe sollen eine herausragende Rolle spielen.
Förderbedingungen
Der Förderbetrag liegt laut Quelle bei 200.000 bis 12.500.000 EUR pro Projekt; das Topic-Gesamtbudget beträgt 224.000.000 EUR. Die Quelle nennt keine Projektdauer, Förderquote, Angaben zur Kofinanzierung oder Overhead-Regelung.
Antrag & Verfahren
Die Einreichungsfrist ist der 2. Februar 2027. Das Topic wird als Horizon Europe Innovation Action geführt; Bewertungs- und Einreichungsverfahren richten sich nach den Allgemeinen Anhängen und dem Funding & Tenders Portal. Eine Wiederholung oder weitere Fristen sind nicht angegeben.
Themen und Schlagwörter
Kritische Rohstoffe, Mineralverarbeitung, Metallurgie, Bergbauabfälle, Raffination, Pilotanlagen, Kreislaufwirtschaft, Material-, Wasser- und Energieeffizienz, Prozesskontrolle, Umwelt- und Ressourcenschutz, TRL 5 bis 7.
Hinweis zur Datenqualität
Die Quelle enthält keine konkrete Projektdauer, Förderquote, Kofinanzierungs- oder Overhead-Regelung; detaillierte Zulässigkeitsbedingungen verweisen auf die Horizon-Europe-Anhänge.