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BMFTR · Frist: 2031-06-30

Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen im Rheinischen Revier

Die Bekanntmachung betrifft die Förderung von Maßnahmen zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen im Rheinischen Revier. Der thematische Bezug liegt bei Klima, Energie und dem Strukturwandel in der Kohleregion.

Worum geht es?

Die Bekanntmachung betrifft die Förderung von Maßnahmen zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen im Rheinischen Revier. Der thematische Bezug liegt bei Klima, Energie und dem Strukturwandel in der Kohleregion.

Wer kann sich bewerben?

Wer antragsberechtigt ist, wird in den verfügbaren Angaben nicht spezifiziert. Es ist lediglich ein Deutschlandbezug erkennbar.

Förderbedingungen

Förderhöhe, Förderquote und Kofinanzierung sind in den verfügbaren Angaben nicht genannt. Die Laufzeiten der Richtlinie unterscheiden sich nach beihilferechtlichen Regelungen, insbesondere AGVO und De-minimis.

Antrag & Verfahren

Die angegebene Frist endet am 30.06.2031. Weitere Angaben zu Antragsverfahren, Verfahrensstufen oder wiederkehrenden Ausschreibungen sind nicht verfügbar.

Themen und Schlagwörter

Rheinisches Revier, Investitionsgesetz Kohleregionen, Klima, Energie, Strukturwandel, Regionalentwicklung, AGVO und De-minimis.

  • Rheinisches Revier
  • Investitionsgesetz Kohleregionen
  • Kohleregionen
  • Klima
  • Energie
  • Regionalentwicklung
  • AGVO
  • De-minimis
  • klimaschutz
  • energie
  • regionalentwicklung
  • kohler wissenschaft?

Hinweis zur Datenqualität

Die verfügbaren Quellen enthalten keine Angaben zu Antragsberechtigung, Förderhöhe, Förderquote oder konkretem Antragsverfahren.