BMFTR · Frist: 2031-06-30
Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen im Rheinischen Revier
Die Bekanntmachung betrifft die Förderung von Maßnahmen zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen im Rheinischen Revier. Der thematische Bezug liegt bei Klima, Energie und dem Strukturwandel in der Kohleregion.
Worum geht es?
Die Bekanntmachung betrifft die Förderung von Maßnahmen zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen im Rheinischen Revier. Der thematische Bezug liegt bei Klima, Energie und dem Strukturwandel in der Kohleregion.
Wer kann sich bewerben?
Wer antragsberechtigt ist, wird in den verfügbaren Angaben nicht spezifiziert. Es ist lediglich ein Deutschlandbezug erkennbar.
Förderbedingungen
Förderhöhe, Förderquote und Kofinanzierung sind in den verfügbaren Angaben nicht genannt. Die Laufzeiten der Richtlinie unterscheiden sich nach beihilferechtlichen Regelungen, insbesondere AGVO und De-minimis.
Antrag & Verfahren
Die angegebene Frist endet am 30.06.2031. Weitere Angaben zu Antragsverfahren, Verfahrensstufen oder wiederkehrenden Ausschreibungen sind nicht verfügbar.
Themen und Schlagwörter
Rheinisches Revier, Investitionsgesetz Kohleregionen, Klima, Energie, Strukturwandel, Regionalentwicklung, AGVO und De-minimis.
Hinweis zur Datenqualität
Die verfügbaren Quellen enthalten keine Angaben zu Antragsberechtigung, Förderhöhe, Förderquote oder konkretem Antragsverfahren.