Förderberatung des Bundes · Frist: 2028-12-31
Zukunftszentren zur Bewältigung der digitalen Transformation
Die Richtlinie fördert Maßnahmen des Programms „Zukunftszentren“. Im Mittelpunkt stehen innovative Gestaltungsansätze zur Bewältigung der digitalen Transformation in kleinen und mittleren Unternehmen und bei Beschäftigten.
Worum geht es?
Die Richtlinie fördert Maßnahmen des Programms „Zukunftszentren“. Im Mittelpunkt stehen innovative Gestaltungsansätze zur Bewältigung der digitalen Transformation in kleinen und mittleren Unternehmen und bei Beschäftigten.
Wer kann sich bewerben?
Die Zielgruppen sind kleine und mittlere Unternehmen und Beschäftigte. Welche Organisationen oder Personen formal antragsberechtigt sind, ist in den verfügbaren Angaben nicht spezifiziert.
Förderbedingungen
Die Maßnahmen werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus mitfinanziert. Förderhöhe, Förderquote, Laufzeit, Kofinanzierung und Overhead-Regelungen sind in den verfügbaren Angaben nicht genannt.
Antrag & Verfahren
Als Frist ist der 31.12.2028 angegeben. Weitere Angaben zum Antragsverfahren, zu Verfahrensstufen oder zur Veröffentlichung wiederkehrender Termine liegen nicht vor; die vollständige Richtlinie ist über den Bundesanzeiger verlinkt.
Themen und Schlagwörter
Digitale Transformation, Zukunftszentren, KMU, Beschäftigte, ESF Plus und innovative Gestaltungsansätze zur Arbeits- und Organisationsentwicklung.
Hinweis zur Datenqualität
Der Datensatz enthält nur eine Kurzbeschreibung; formale Antragsberechtigung, Förderkonditionen, Laufzeit und Verfahren sind nicht ausgewiesen.