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BMFTR · Frist: 2027-06-30

Zweite Änderung - Europäische EUREKA-Cluster

Die Bekanntmachung betrifft die zweite Änderung einer Richtlinie zur Förderung von Projekten im Rahmen der europäischen EUREKA-Cluster.

Worum geht es?

Die Bekanntmachung betrifft die zweite Änderung einer Richtlinie zur Förderung von Projekten im Rahmen der europäischen EUREKA-Cluster.

Wer kann sich bewerben?

Die verfügbaren Angaben nennen keine konkreten antragsberechtigten Personen, Organisationen oder Konsortien.

Förderbedingungen

Förderhöhe, Förderquote, Laufzeit, Kofinanzierung und Overhead-Regelungen sind in den verfügbaren Angaben nicht spezifiziert.

Antrag & Verfahren

Als konkrete Frist ist der 30.06.2027 angegeben. Weitere Angaben zu Antragsverfahren, Verfahrensstufen oder wiederkehrenden Fristen liegen nicht vor.

Themen und Schlagwörter

Relevante Stichwörter sind EUREKA-Cluster, europäische Forschungs- und Entwicklungsprojekte, internationale Kooperation und Projektförderung.

  • EUREKA-Cluster
  • europäische Forschungs- und Entwicklungsprojekte
  • internationale Kooperation
  • Projektförderung
  • BMFTR
  • internationale Forschungs- und Entwicklungsprojekte

Hinweis zur Datenqualität

Die Detailseite enthält im Paket keinen auswertbaren Volltext; Angaben zu Eligibility, Budget, Laufzeit und Verfahren fehlen.