BMFTR · Frist: 2027-06-30
Zweite Änderung - Europäische EUREKA-Cluster
Die Bekanntmachung betrifft die zweite Änderung einer Richtlinie zur Förderung von Projekten im Rahmen der europäischen EUREKA-Cluster.
Worum geht es?
Die Bekanntmachung betrifft die zweite Änderung einer Richtlinie zur Förderung von Projekten im Rahmen der europäischen EUREKA-Cluster.
Wer kann sich bewerben?
Die verfügbaren Angaben nennen keine konkreten antragsberechtigten Personen, Organisationen oder Konsortien.
Förderbedingungen
Förderhöhe, Förderquote, Laufzeit, Kofinanzierung und Overhead-Regelungen sind in den verfügbaren Angaben nicht spezifiziert.
Antrag & Verfahren
Als konkrete Frist ist der 30.06.2027 angegeben. Weitere Angaben zu Antragsverfahren, Verfahrensstufen oder wiederkehrenden Fristen liegen nicht vor.
Themen und Schlagwörter
Relevante Stichwörter sind EUREKA-Cluster, europäische Forschungs- und Entwicklungsprojekte, internationale Kooperation und Projektförderung.
Hinweis zur Datenqualität
Die Detailseite enthält im Paket keinen auswertbaren Volltext; Angaben zu Eligibility, Budget, Laufzeit und Verfahren fehlen.