Förderberatung des Bundes · Frist: 2027-04-30
Zweite Änderung: Integration durch Bildung
Die Richtlinie fördert das Programm „Integration durch Bildung“ und wurde für Förderinitiative C sowie für Verlängerungen bestehender Projekte der Förderinitiativen A und B geändert. Ein Schwerpunkt liegt auf der Evaluation von Projektergebnissen.
Worum geht es?
Die Richtlinie fördert das Programm „Integration durch Bildung“ und wurde für Förderinitiative C sowie für Verlängerungen bestehender Projekte der Förderinitiativen A und B geändert. Ein Schwerpunkt liegt auf der Evaluation von Projektergebnissen.
Wer kann sich bewerben?
Im verfügbaren Quelltext ist nicht angegeben, welche Personen oder Organisationen antragsberechtigt sind. Für Förderinitiative C müssen Antragstellende vor der Antragstellung an einer der Online-Informationsveranstaltungen am 16. oder 17.06.2026 teilnehmen; Verlängerungsanträge richten sich an bereits geförderte Projekte.
Förderbedingungen
Angaben zu Förderhöhe, Förderquote, Projektdauer, Kofinanzierung und Overhead sind im verfügbaren Quelltext nicht spezifiziert. Für bestehende Projekte besteht die Möglichkeit, Verlängerungsanträge zur Evaluation der Projektergebnisse einzureichen.
Antrag & Verfahren
Für Förderinitiative C gilt ein einstufiges Antragsverfahren mit Einreichungsfrist am 23.07.2026; die Teilnahme an einer Online-Informationsveranstaltung am 16. oder 17.06.2026 ist Voraussetzung. Für Verlängerungsanträge bereits geförderter Projekte wird der 30.04.2027 genannt. Die Veröffentlichung erfolgt als Bekanntmachung im Bundesanzeiger.
Themen und Schlagwörter
Thema sind Integration durch Bildung, Bildungsforschung, Evaluation und Projektverlängerungen im Rahmen der Förderinitiativen A, B und C.
Hinweis zur Datenqualität
Antragsberechtigung, Förderhöhe, Förderquote, Projektdauer und weitere Förderbedingungen sind im verfügbaren Quelltext nicht angegeben.